EU-Gericht erklärt EU-Genehmigung deutscher Condor-Hilfen für nichtig

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Der EU-Gerichtshof in Luxemburg hat die Staatshilfen der Bundesregierung für die Fluggesellschaft Condor gekippt. Die Richter entschieden, die EU-Kommission hätte ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen. Geklagt hatte die irische Fluglinie Ryanair.

Die Bundesregierung hatte Condor nach der Insolvenz des Mutterkonzerns Thomas Cook mit einem Kredit der Förderbank KfW gerettet. In einem Schutzschirmverfahren wurden Condor saniert. Die EU-Kommission hatte das Vorhaben 2021 gebilligt.

Die Brüsseler Behörde habe aber nicht ausreichend geprüft, ob Deutschland durch die Beihilfe ein angemessener Anteil am künftigen Wertgewinn von Condor zugesichert werde, befanden die Richter. Das wäre aber erforderlich gewesen. Dass das Gericht die Genehmigung gekippt hat, heißt nicht zwangsläufig, dass die Gesellschaft das Geld sofort zurückzahlen muss. Zum einen kann gegen das Urteil noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden. Außerdem könnte die EU-Kommission unter bestimmten Umständen einen neuen Beschluss erlassen.Es ist nicht das erste Mal, dass Beihilfen für Condor vor europäischen Gerichten Thema sind.

Der Fall Condor ist einer von vielen, in denen Ryanair gegen staatliche Beihilfen für Konkurrenten vorgeht. Bisher hatte die irische Airline in einigen Fällen Erfolg, in anderen aber nicht. Condor und Ryanair hatten auch schon im vergangenen Jahr zusammen erfolgreich gegen die deutsche Corona-Finanzspritze für die Lufthansa geklagt, die die Lufthansa längst zurückgezahlt hat. In diesem Fall steht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch aus.

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