EuGH entscheidet über Bestpreisklauseln von Booking.com
) können Nutzer eine Vielzahl an Hotels und anderen Unterkünften vergleichen und auch direkt buchen. Für jede erfolgreiche Vermittlung über die Seite kassiert der Betreiber vom Hotel eine Provision. Beim Zimmerpreis wird das einkalkuliert - der Nutzer zahlt also indirekt.
Bei Buchungen direkt beim Hotel schlägt so eine Provision naturgemäß nicht zu Buche. Hier könnten die Zimmer billiger sein. Da setzte die sogenannte enge Bestpreisklausel von Booking.com an, die es Hotels verbot, Zimmer über eigene Vertriebskanäle günstiger anzubieten. Das Bundeskartellamt und der Bundesgerichtshof erklärten diese Klausel für unwirksam.
Für Reisende dürfte das Urteil nur begrenzte Wirkung haben: Booking.com hatte die Bestpreisklauseln im Europäischen Wirtschaftsraum in diesem Jahr abgeschafft. Begründet wurde dies mit dem EU-Digitalgesetz Digital Markets Act . Dieses will mit schärferen Regeln für große Plattformen mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten fördern.
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