Das Europaparlament hat grünes Licht für eine Reform des europäischen Strommarkts gegeben. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig besser vor Preisschwankungen geschützt werden. Die Reform beinhaltet unter anderem das Recht auf Festpreisverträge und Verträge mit dynamischen Preisen sowie das Verbot, säumigen Kunden den Strom abzudrehen. Zudem werden langfristige Verträge zwischen Regierungen und Stromerzeugern eingeführt.
- Die hohen Strompreise der letzten Monate haben Rufe nach einer Reform des europäischen Strommarkt s laut werden lassen. Jetzt hat das Europaparlament reagiert.
Stromkunden sollen in der EU künftig besser vor Preisschwankungen geschützt werden. Das Europaparlament gab in Brüssel grünes Licht für eine Reform des Strommarkts, auf die sich Unterhändler der EU-Staaten und der Abgeordneten Ende vergangenen Jahres verständigt hatten. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher sowohl ein Recht auf Festpreisverträge als auch auf Verträge mit dynamischen Preisen haben.
Kernelement der Reform sind neue langfristige Verträge zwischen Regierungen und Stromerzeugern, sogenannte Contracts for Difference. Mit diesen Differenzverträgen garantieren die Staaten Stromerzeugern einen Mindestpreis für Strom, wenn sie neue Investitionen in erneuerbare Energien oder Kernkraft tätigen. Fällt der Marktpreis unter einen vereinbarten Preis, springt der Staat ein und gleicht die Differenz aus.
Wegen extrem gestiegener Strompreise waren Rufe nach einer Reform des europäischen Strommarkts laut geworden. Grund für die hohen Preise waren unter anderem explodierende Gaspreise wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Auch machte sich bemerkbar, dass zeitweise rund die Hälfte der französischen Atomkraftwerke ausfiel.
Basis für die nun gefundene Einigung war ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission aus dem Frühjahr. Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen, das gilt aber als Formsache.
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