Das Amtsgericht München hat gegen den ehemaligen Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr erlassen. Lehmann hatte sich während des Oktoberfests mutmaßlich zu viel Alkohol konsumiert. Er muss seinen Führerschein abgeben und kann erst nach einer gewissen Zeit wieder fahren. Lehmann hat über seinen Anwalt Einspruch eingelegt, sodass es zu einem neuen Prozess kommen wird.
Wegen mutmaßlich zu viel Alkohol am Steuer während des Oktoberfest s hat das Amtsgericht München einen Strafbefehl gegen den ehemaligen Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann erlassen. Die Staatsanwaltschaft München I habe beim Gericht eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr beantragt, teilte die Ermittlungsbehörde mit.
Das bereue ich auch, aber ich habe mich falsch eingeschätzt“, sagte Lehmann beim Nachrichtensender Welt-TV. Er sei „zwei Stunden nach dem Ereignis“ gefahren und habe 0,7 Promille gehabt. „Damit kriegt man vier Wochen den Führerschein entzogen, ist auch richtig so“, sagte Lehmann. Er wehrte sich aber gegen Darstellungen, wonach er „total betrunken“ gewesen sein soll. Dies sei „überhaupt nicht der Fall“ gewesen.
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