Berlin (bb) - Die Kündigung eines Mitarbeiters der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wegen eines als bedrohlich wahrgenommenen Facebook-Beitrags war aus
Gericht: Kündigung von BVG-Mitarbeiter rechtensWegen eines Facebook-Beitrags hat ein Straßenbahnfahrer der BVG seinen Job verloren - berechtigterweise, wie das Berliner Arbeitsgericht nun entschieden hat. FotoWegen eines als bedrohlich wahrgenommenen Facebook-Beitrags hat ein Berliner Straßenbahnfahrer seinen Job verloren. Die Kündigung geht aus Sicht des Arbeitsgerichts in Ordnung.
Die Kündigung eines Mitarbeiters der Berliner Verkehrsbetriebe wegen eines als bedrohlich wahrgenommenen-Beitrags war aus Sicht des Berliner Arbeitsgerichts rechtens. Der Mann hatte im Mai dieses Jahres in einer von ihm geleiteten Facebook-Gruppe ein Bild hochgeladen, das insbesondere von Gewerkschaftsmitgliedern im Unternehmen als Gewaltdrohung empfunden wurde, wie das Gericht mitteilte.
Auf dem Meme, einer Fotomontage, war ein auf dem Boden kniender Mann abgebildet, auf dessen Kopf jemand den Lauf einer Pistole richtete. Der Mann war mit dem Schriftzug der Gewerkschaft Verdi markiert. Das Bild trug den Titel "Ver.
Das Urteil des Arbeitsgerichts erging bereits am 7. Oktober. Gegen die Entscheidung können beide Seiten Berufung vor dem Landesarbeitsgericht einlegen.
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