Lahr (ots) - Betroffene des Facebook-Datenlecks dürfen auf Schadensersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer ersten mündlichen Verhandlung am 11. November 2024 klargemacht: Der reine Kontrollverlust
Betroffene des Facebook-Datenlecks dürfen auf Schadensersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof hat in einer ersten mündlichen Verhandlung am 11. November 2024 klargemacht: Der reine Kontrollverlust über die eigenen persönlichen Daten ist ein Schaden nach der DSGVO .
- Zwar hat der Europäische Gerichtshof ähnlich entschieden, doch einige deutsche Gerichte verlangten bisher, dass Betroffene ihre Ängste vor Datenmissbrauch objektiv nachweisen - was natürlich schwierig sein kann. - Der BGH erkennt auch Unterlassungsansprüche teilweise an, was Betroffenen zusätzliche rechtliche Handlungsoptionen bietet.- Die Entscheidung des BGH erhöht die Chancen für Betroffene erheblich, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die klare Positionierung des BGH bestätigt, dass die grundlegenden Voraussetzungen für solche Ansprüche im Falle von Facebook gegeben sind.
- Scraping bezeichnet den Prozess des automatisierten Sammelns von Daten aus dem Internet. Hierbei verwenden Programme, sogenannte Scraper, die Inhalte von Webseiten extrahieren, um sie zu speichern und analysieren. Dies kann für verschiedene Zwecke genutzt werden, von der Preisüberwachung bis hin zur Datengewinnung für Forschung und Entwicklung.
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