Faesers Pläne gegen sogenannte Clans: Verurteilung nicht erforderlich

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Innenministerin Faeser will die Ausweisung sogenannter Clan-Krimineller erleichtern. Anders als Medien berichten, genügt Verwandtschaft dafür nicht.

Nancy Faeser will die Mitglieder krimineller Vereinigungen einfacher ausweisen können Foto: Michael Kappeler/dpa

Manche Medien verstanden den Passus so, als ob nun Mitglieder „kollektiv abgeschoben“ werden sollen, „auch wenn sie individuell keine Straftaten begangen haben. Die Süddeutsche Zeitung hatte mit ihrem Bericht diese Deutung nahegelegt, „So könnten womöglich auch entfernte Familienmitglieder, die mit Kriminellen lediglich den – arabischen – Nachnamen gemeinsam haben, pauschal in Mithaftung genommen werden“, hieß es dort.

Hier soll als neuer Unterfall – neben Terror-Verbindungen – aufgenommen werden, dass jemand einer kriminellen Vereinigung „angehört oder angehört hat“. Von „Clans“ ist im vorgeschlagenen Gesetzeswortlaut nicht die Rede, sondern es geht um alle „Vereinigungen im Sinne des § 129 des Strafgesetzbuches“. Das Verb „angehören“ bezieht sich hier also nicht auf eine Verwandtschaft, erst recht nicht auf eine bloße Namens-Verwandtschaft.

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