Die Sturmflut an der Ostsee hat auch für Urlauber Folgen in vielerlei Hinsicht: nicht nutzbare Unterkünfte, überspülte Strände, ausgefallene Fähren. Welche Rechte haben Reisende in solchen Fällen?
Wenn das Wetter verrückt spielt, steht der Urlaub auf der Kippe. Szenarien gibt es aktuell bei der Sturmflut an der Ostsee und dem Niedrigwasser an der Nordsee viele: Ob die Fähre auf eine deutsche Insel oder nach Dänemark oder Schweden nicht ablegen kann oder gar behördlich aufgefordert wird, ein Küstengebiet zu verlassen.
Was gilt für Individualreisende, wenn die Fähre nicht fährt? Wird die selbst gebuchte Fährüberfahrt gestrichen oder hat eine Verspätung von mindestens 90 Minuten, haben Betroffene zwei Möglichkeiten: Entweder bekommen sie das Geld zurück und nutzen die Fähre nicht oder sie können sich auf eine spätere Fähre umbuchen lassen.
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