Sturmflut an der Ostsee: Diese Rechte haben Urlauber bei Extremwetter

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Die Sturmflut an der Ostsee hat auch für Urlauber Folgen in vielerlei Hinsicht: nicht nutzbare Unterkünfte, überspülte Strände, ausgefallene Fähren. Welche Rechte haben Reisende in solchen Fällen?

Wenn das Wetter verrückt spielt, steht der Urlaub auf der Kippe. Szenarien gibt es aktuell bei der Sturmflut an der Ostsee und dem Niedrigwasser an der Nordsee viele: Ob die Fähre auf eine deutsche Insel oderKönnen Urlauber ihre Reise wegen solch extremer Wetterlage nicht antreten oder müssen ihn abbrechen, stellt sich die Frage, was erstattet wird.

Ist die Rückreise mit Flugzeug oder Fähre Teil des Vertrags, muss der Veranstalter diese verfrühte Abreise organisieren und zahlen. Außerdem gilt: Fallen zur Reise gehörende Flüge oder Fähren aus, egal ob bei Abbruch oder regulärer Abreise, übernimmt der Pauschalanbieter für maximal drei Tage die anfallenden Aufenthaltskosten.

Innerhalb der EU haben sie in diesem Fall bei einer klassischen Fährüberfahrt außerdem Anspruch auf bis zu drei Nächte Unterbringung zu je maximal 80 Euro pro Gast und Nacht. Übrigens: Für Flüge gilt darüber hinaus, dass es bei einem stornierten Flug möglicherweise zusätzlich einen Schadenersatz gibt.Kann eine Unterkunft wegen der Wetterlage nicht bezogen werden, muss der Vermieter oder das Hotel die Kosten erstatten bzw.

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