Was ist zu tun, wenn man bemerkt, dass man wichtige Angaben bei der Steuererklärung vergessen hat, die Unterlagen aber bereits abgeschickt sind?
Ein Fehler in der SteuererklärungSie haben die Steuererklärung bereits abgeschickt und bemerken erst dann, dass Ihnen ein Fehler unterlaufen ist? Gesetzlich sind Sie durch die Abgabenordnung zu einer Richtigstellung verpflichtet und Sie haben am Ende der Steuererklärung unterschrieben, dass alle Angaben, die gemacht wurden, korrekt und vollständig sind. Wenn Ihnen dennoch ein Fehler unterlaufen ist, erklären wir Ihnen, wie Sie nun vorgehen sollten.
Sobald Sie das Finanzamt informiert haben, wird Ihnen in den meisten Fällen eine Frist gesetzt, innerhalb derer Sie die Korrektur vornehmen müssen und die Unterlagen anschließend erneut einreichen können. Welche Fristen geltenIn § 169 der Abgabenverordnung wird die Festsetzungsfrist geregelt und wenn es sich bei dem Fehler um kleine Unstimmigkeiten und niedrige Beträge handelt, gelten vier Jahre.
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