Mit gleich zwei Bundesratsinitiativen will das Land Berlin die Situation in der Pflege verbessern: Pflegende Angehörige sollen ein Familienpflegegeld bekommen, die Leiharbeit hingegen eingedämmt werden.
21.01.2020, Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf: Eine Pflegerin hält die Hand einer alten Frau in einem Altenheim. Freie Pflegeplätze sollen per Heimfinder NRW App oder über die entsprechende Internetseite tagesaktuell auffindbar sein. Foto: Federico Gambarini/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweitfür ein Familienpflegegeld beschlossen.
Den Plänen der Senatorin zufolge soll möglich sein, insgesamt 36 Monate lang flexibel vom Beruf freigestellt zu werden und dafür eine staatliche Leistung in Höhe von etwa 65 Prozent des verlorenen Nettogehalts zu erhalten. Das entspricht in etwa der Höhe des heutigen Elterngelds, das jedoch nur für 14 Monate lang gezahlt wird – pro Elternteil allerdings maximal nur für 12 Monate.
Das ist heute der Fall: Denn Pflegebedürftige können, wenn sie nicht stationär in einem Pflegeheim leben oder die Dienste eines professionellen ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen, ein sogenanntes Pflegegeld erhalten. Es entspricht aber nur der Hälfte der Leistungen, welche die Heime und Pflegedienste von der Pflegeversicherung erhalten. Gedacht ist das heutige Pflegegeld dafür, dass die pflegebedürftige Person ihre Aufwendungen bezahlen kann.
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