Der Verfassungsgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens zur Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise im Landtag. Die FDP initiierte das Begehren, um die Aufblähung des Parlaments zu verhindern und die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten zu drastisch zu reduzieren.
Die FDP kämpft gegen einen immer größer werdenden Landtag . Das Ministerium lehnt jedoch die Zulassung eines entsprechenden Volksbegehren s ab. Nun wird vor Gericht verhandelt.
Stuttgart - Der Verfassungsgerichtshof muss über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens zur Verkleinerung des Landtags entscheiden. Die mündliche Verhandlung dazu findet heute in Stuttgart statt. Die FDP hatte ein Volksbegehren mit dem Titel "XXL-Landtag verhindern" initiiert. Die Liberalen hatten dafür mehr als 10.000 Unterschriften beim Innenministerium eingereicht, um mit dem Volksbegehren zu erreichen, dass die Anzahl der Wahlkreise im Südwesten um fast die Hälfte reduziert wird. Damit soll eine Aufblähung des Parlaments verhindert werden.
Anstatt von 70 sollte es künftig nur noch 38 Wahlkreise analog zur Bundestagswahl geben. Damit werde die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten drastisch reduziert, so das Argument der Liberalen.Das Ministerium hatte den Antrag auf Zulassung aber abgelehnt - weil die geplante Gesetzesänderung verfassungswidrig sei. Nach dem Entwurf der FDP habe die Verhältniswahl deutlich mehr Gewicht als die Persönlichkeitswahl, so die Kritik.
Konkret geht es um den Artikel 28 der Landesverfassung. Das Prinzip der Persönlichkeitswahl würde aus Sicht des Ministeriums zu weit zugunsten der Verhältniswahl verschoben. Das baden-württembergische Landtagswahlrecht ist ein Mischsystem aus Persönlichkeitswahl und Verhältniswahl. Dagegen will sich die FDP nun vor Gericht wehren.
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