Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024, die Verordnung über die Förderung der Alpwirtschaft (AWFV) angepasst. Die Verordnung regelt die staatliche Förderung der Bewirtschaftung
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024, die Verordnung über die Förderung der Alpwirtschaft angepasst. Die Verordnung regelt die staatliche Förderung der Bewirtschaftung von Alpen mit Standort in Liechtenstein oder von liechtensteinischen Eigenalpen im Ausland.
Mit der gegenständlichen Verordnung werden jene Bestimmungen abgeändert, die im Zusammenhang mit der Errichtung einer zentralen Alpsennerei stehen. Im Jahr 2019 wurde ein Alpungskostenbeitrag für Milchkühe eingeführt, deren Milch in den Alpsennereien der Alpen Valüna, Sücka oder Pradamee verarbeitet wurde. Diese Förderung war befristet bis zur Errichtung einer zentralen Alpsennerei, spätestens jedoch bis zum 1. Januar 2024.
Bislang konnte trotz intensiver Bemühungen kein Projekt zur Errichtung einer zentralen Alpsennerei realisiert werden. Die Regierung bekennt sich dennoch weiterhin zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedeutung der Alpwirtschaft und anerkennt die Wichtigkeit der Herstellung hochwertiger Produkte auf den Alpen . Der Milchkuhbeitrag soll daher bis zum 31. Dezember 2028 weitergeführt werden.
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