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Die Auffassungen blieben unvereinbar: Für Umweltschützer ist der Betrieb des Forschungsreaktors FRM II mit hochangereichertem Uran illegal. Sie sprechen von atomwaffenfähigem, international geächtetem Material - und verweisen auf die ursprüngliche Auflage, spätestens 2011 auf einen niedriger angereicherten Brennstoff umzurüsten.
Der Reaktor sei seit 2011"genehmigungslos", sagte der Anwalt des BN, Ulrich Wollenteit. Die Aufsichtsbehörde - das Umweltministerium - sei zum Einschreiten verpflichtet. Vertreter des Freistaats wiesen das zurück. Sie sehen weiter die atom- und umweltrechtlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Grundsätzlich sei die Genehmigung für den Betrieb des Reaktors unbefristet, argumentierte ein Ministeriumsvertreter.
Der Physiker Wolfgang Liebert als Sachbeistand der Umweltschützer sagte am Rande des Verfahrens, eine Umstellung auf bis zu 50 Prozent angereichertes Uran sei längst - und auch schon 2010 - möglich gewesen. Das auf 93 Prozent angereicherte Uran sei"direkt waffenfähig". Experten hätten seinerzeit gewarnt, dass Deutschland mit dem Betrieb des Reaktors der eigenen Nicht-Verbreitungspolitik entgegenlaufe.
Der Technische Direktor des FRM II, Axel Pichlmaier, sagte am Rande des Prozesses, es gehe bei der Umrüstung neben der technischen Machbarkeit auch um Wirtschaftlichkeit sowie den Erhalt der wissenschaftlichen Nutzbarkeit. Sollte das Gericht tatsächlich der Argumentation der Naturschützer folgen, dürfte sich das Wiederanfahren weiter verzögern.
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