Die Fan-Kritik am Bundesverfassungsgericht ist nicht repräsentativ. Doch das Urteil, das die Klubs dazu verpflichtet, sich an Polizeikosten zu beteiligen, birgt in der Tat Tücken.
Die Fan-Kritik am Bundesverfassungsgericht ist nicht repräsentativ. Doch das Urteil, das die Klubs dazu verpflichtet, sich an Polizeikosten zu beteiligen, birgt in der Tat Tücken.Die Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts reißt nicht ab: Am vergangenen Wochenende hingen vielerorts Plakate wie jenes, das die Hertha-Fankurve beim Spiel gegen den HSV präsentierte: "BVG: Hüter der Verfassung oder nur der Staatskasse?" war darauf zu lesen.
Während die vergleichsweise reichen Bundesligisten die höheren Kosten also wohl gut bezahlen könnten, wären sie bei den Dritt- oder gar Viertligisten oftmals existenzbedrohend. Sechsstellige Summen kann sich dort kaum ein Verein leisten.Ein weiteres Problem: Während Bundesländer wie Berlin oder NRW die Vereine verschonen wollen, haben andere bereits angekündigt, dass sie dem Bremer Beispiel folgen wollen.
Der Streit um die Polizeikosten bei Hochrisikospielen ist durch das Bundesverfassungsgericht beendet worden. Die Bundesländer dürfen die entsprechenden Kosten ab sofort der DFL in Rechnung stellen.So sieht es auch der Freiburger Soziologe Albert Scherr: "Gewöhnlich werden Wirtschaftsunternehmen nicht direkt für die Kosten zur Verantwortung gezogen, die sie für die Allgemeinheit verursachen.
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