Der Gemeinsame Bundesausschuss hat Mindestmengen für die Kolon- und Rektumkarzinom-Chirurgie beschlossen. Über die Hälfte der bisherigen OP-Standorte werden dadurch ab 2029 wegfallen.
Berlin. Für die Kolon- und Rektumkarzinomchirurgie müssen Krankenhäuser beginnend ab 2027 Mindestmengen erfüllen. Im Gemeinsamen Bundesaussschuss setzten sich am Freitag die Krankenkassen gegenüber der Deutschen Krankenhausgesellschaft mit ihrem höheren Anforderungen durch. Bei der Gestaltung der Übergangsfristen verbuchte dafür die DKG einen Erfolg.
Das mit den Mindestmengen verbundene Qualitätsniveau sowie die erwiesenermaßen niedrigere Mortalität rechtfertigten dies.Mit der Stimme des unparteiischen Vorsitzenden Professor Josef Hecken setzten sich die Kassen mit ihrer Forderung nach einer Mindestmenge von 30 durch. Bei der Regelung einer Übergangsfrist war Hecken dagegen auf der Seite der DKG und sorgte dafür, dass die Abstimmung zu ihren Gunsten ausfiel.
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