Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kostenübernahme bei Hochrisikospielen in der Bundesliga am Dienstag drängt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) darauf, die Vereine zu beteiligen. Die GdP sieht in der derzeitigen Situation auch eine Gefahr für die Innere Sicherheit im Land. Politiker verschiedener Parteien warnen jedoch vor einer weit über den Sport hinausgehenden Kettenreaktion.
Berlin - Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kostenübernahme bei Hochrisikospielen in der Bundesliga am Dienstag drängt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) darauf, die Vereine zu beteiligen. „Wir erwarten jetzt ein wegweisendes Urteil“, sagte eine GdP-Sprecherin den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. „Und dieses sollte auch dazu beitragen, die Vereine entsprechend in die Pflicht nehmen zu können.
“ Die GdP sieht in der derzeitigen Situation auch eine Gefahr für die Innere Sicherheit im Land: „Das ständige Ableisten von Überstunden und das permanente Verlagern von Kräften zu Fußballeinsätzen gehen auf Kosten anderer Aufgaben der inneren Sicherheit und der Gesundheit der Beamten.“ Allerdings warnen Politiker verschiedener Parteien vor einer weit über den Sport hinausgehenden Kettenreaktion. Es drohe ein „Dammbruch, der weit über den Sport hinausreicht“, sagte Stephan Mayer (CSU), sportpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, der Mediengruppe Bayern. „Sicherheit ist eine zentrale staatliche Aufgabe, finanziert durch Steuern. Dieser Grundsatz gilt auch für Fußballvereine, die in den vergangenen zehn Jahren 12,6 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben geleistet haben.“ Einen „Teilrückzug des Staates aus der inneren Sicherheit“ könne niemand ernsthaft wollen, so Mayer. Auch Philipp Hartewig, sportpolitischer Sprecher der FDP, spricht sich klar gegen eine Kostenbeteiligung von Fußballklubs aus: „Die Wahrung der Sicherheit im öffentlichen Raum ist Aufgabe des Staates und darf nicht an Private weitergegeben werden. Gefahrenabwehr ist und bleibt Kernaufgabe des Staates.“ Marcel Emmerich, Obmann der Grünen im Innenausschuss, hebt derweil die Notwendigkeit einer bundesweiten Regelung hervor: „Wer für die Polizeieinsätze die Kosten trägt, sollte einheitlich und fair in allen Bundesländern geregelt sein.
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