Weil bei Wildvögeln vermehrt die Geflügelpest nachgewiesen wurde, hat der Kreis Nordfriesland in bestimmten Gebieten ein Aufstallungsgebot für Geflügelhalter mit mehr als 50 Tieren angeordnet. Die Anordnung gilt insbesondere entlang der Küsten und Gewässer, darunter die Inseln, Halligen, Eiderstedt sowie ein Landstreifen entlang der Eider und der Küste am Festland.
Husum - Weil bei Wildvögeln vermehrt die Geflügelpest nachgewiesen wurde, hat der Kreis Nordfriesland in bestimmten Gebieten ein Aufstallung sgebot angeordnet. "Zurzeit besteht ein hohes Risiko des Eintrags von Geflügelpest-Erregern in bestimmte Geflügelhaltungen", teilte die Pressestelle des Kreises mit.
In einer Allgemeinverfügung wird daher angeordnet, dass alle Bestände mit mehr als 50 Geflügeltieren in bestimmten Gebieten entlang der Küsten und Gewässer in Ställen gehalten werden müssen. Betroffen seien unter anderem alle Inseln, Halligen, Eiderstedt sowie ein Landstreifen entlang der Eider und der Küste am Festland. Zuvor hatte die "SHZ" berichtet.
Zur Aufstallung können laut Veterinäramt auch Netze verwendet werden. Es können auch Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Wichtig sei nun, dass alle Geflügelhalter im Kreisgebiet weiterhin die Biosicherheitsmaßnahmen einhalten.
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