Nicht selten sind Schwangere auf dem Weg zu Beratungsstellen oder Kliniken, die eine Schwangerschaftsabbruch vornehmen, Protesten von Abtreibungsgegnern ausgesetzt. Die Regierung plant deshalb eine Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, um die Frauen besser zu schützen.
Nicht selten sind Schwangere auf dem Weg zu Beratungsstellen oder Kliniken , die eine Schwangerschaftsabbruch vornehmen, Protesten von Abtreibungsgegner n ausgesetzt. Die Regierung plant deshalb eine Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, um die Frauen besser zu schützen.Nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches ist ein Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz in Deutschland verboten.
Die Bundesregierung will mit der Gesetzesreform die „Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit“ sicherstellen. Zudem gehe es darum, dass das Fachpersonal seine Aufgabe möglichst ungestört ausüben könne. Ziel sei, „die Rechte der Schwangeren sowie das Beratungs- und Schutzkonzept in seiner Gesamtheit zu stärken“.
Dies gelte „für wahrnehmbare Verhaltensweisen“ in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Verstöße sollen künftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belegt werden.
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