Zu den Beschlüssen des Bundesrates zum Bundesschienenwegeausbaugesetz und zum Straßenverkehrsgesetz erklärt der Minister für Infrastruktur und Landesplanung
„Mit dem heutigen Beschluss zum Bundesschienenwegeausbaugesetz legen wir die Grundlage für den weiteren notwendigen Ausbau unserer Schieneninfrastruktur. Wir in Brandenburg werden als eine der ersten mit den Auswirkungen des Ausbaus des Hochleistungskorridors Hamburg – Berlin ab August 2025 betroffen sein. Umso wichtiger ist es, dass wir die Kostenverteilung für den Schienenersatzverkehr zwischen Bund und Ländern nunmehr besser verteilt haben.
Die heute beschlossene Änderung des Straßenverkehrsgesetzes war dafür in dieser Form allerdings nicht notwendig. Das Straßenverkehrsgesetz als Gefahrenabwehrrecht wird durch die Öffnung um weitere Leitziele wie den Umwelt- und Klimaschutz leider verwässert. Oberstes Ziel des Straßenverkehrsrechtes ist die Sicherheit. Die konkreten Spielräume für die Kommunen werden erst in der Straßenverkehrsordnung geregelt.
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