Gericht: ARD muss Wagenknecht nicht zur „Wahlarena“ einladen

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Gericht: ARD muss Wagenknecht nicht zur „Wahlarena“ einladen
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Wagenknecht gegen Weidel? Nur zu! Zum Superstreit, wer alles ein Kanzlerkandidat ist, wer das tollste Opfer, und wer sich mit wem in welchem Sender auch immer kloppen darf.

Gericht: ARD muss Wagenknecht nicht zur „Wahlarena“ einladenDie BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht bleibt von der ARD-Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl “ ausgeschlossen. Der Westdeutsche Rundfunk sei nicht verpflichtet, die Spitzenkandidatin der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ einzuladen, teilte das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster in einem Eilverfahren mit. Der 13.

Die Nichtberücksichtigung des BSW und seiner Spitzenkandidatin und Namensgeberin führte zu der Klage der Partei. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollten bei redaktionell gestalteten Sendungen zwar jeder Partei die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf offenhalten, argumentiert das OVG.

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