Die Kündigung der Essener Grugahalle für den AfD-Bundesparteitag Ende Juni beschäftigt gleich mehrere Gerichte. Beim Verwaltungsgericht hat die Partei mit ihrer Klage Erfolg gehabt.
Die Kündigung der Essener Grugahalle für den AfD-Bundesparteitag Ende Juni beschäftigt gleich mehrere Gerichte. Beim Verwaltungsgericht hat die Partei mit ihrer Klage Erfolg gehabt.Im Rechtsstreit um den geplanten Bundesparteitag der AfD Ende Juni in Essen hat die Partei einen ersten Sieg erreicht: Die Stadt muss der AfD die städtische Grugahalle zur Verfügung stellen - so hat es das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag entschieden.
Die AfD nannte die Verwaltungsgerichts-Entscheidung in einer Erklärung am Freitag „nachvollziehbar und richtig“. In der Begründung verwies die 15. Kammer auf den Anspruch der AfD auf Gleichbehandlung. Sie dürfe nicht anders behandelt werden als andere politische Parteien. In der Vergangenheit hatten zahlreiche andere Parteien Parteitage in der Grugahalle abgehalten.
Um solche Äußerungen beim Parteitag zu verhindern, verlangte der Stadtrat eine Selbstverpflichtung der AfD - was diese verweigerte. Daraufhin wurde der Vertrag gekündigt.
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