Ob fürs Fitnessstudio, Zeitschriften oder den Stromvertrag: Seit eineinhalb Jahren schon sollen Verbraucher Aboverträge laut Gesetz leichter kündigen können. Funktioniert das?
Einmal nicht rechtzeitig gekündigt und schon ist man für längere Zeit in einem Abo gefangen: Diesen Methoden schiebt ein Gesetz eigentlich seit eineinhalb Jahren einen Riegel vor. Seither sollen Verbraucher nach der Mindestlaufzeit jeden Monat kündigen können.
Eingelenkt hätten inzwischen 50 Unternehmen, berichten die Verbraucherschützer. Sie gaben demnach entweder eine Unterlassungserklärung ab oder änderten ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen . In zwei Fällen sei bereits Klage erhoben worden, weitere Klagen sind angekündigt. In einigen Fällen hätten Unternehmen und Verbraucherschützer unterschiedliche Rechtsansichten. Sinn der Aktion sei auch, rechtliche Unklarheiten zu klären.
"Wir gehen davon aus, dass unsere Mitgliedsunternehmen die gesetzliche Regelung korrekt umgesetzt haben", heißt es dazu vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Ihnen sei ein faires Vertragsverhältnis und ein vertrauensvoller Umgang mit den Kundinnen und Kunden sehr wichtig.
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