Gesetz gegen Wegwerf-Mentalität: EU-Parlament stimmt für Recht auf Reparatur

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Auf EU-Ebene soll ein sogenanntes Recht auf Reparatur eingeführt werden. Die Regeln sollen auch dem Umweltschutz dienen. Eine schöne Idee, analysiert Gerhard Gröschl. Er ist Obermeister der Elektroinnung Regensburg und führt einen Betrieb in Lappersdorf (Landkreis Regensburg).

Ein EU-Gesetz macht es Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig einfacher, Geräte wie Kühlschränke und Mobiltelefone bei einem Defekt reparieren zu lassen. − Symbolbild: Christian Charisius/dpa

Ein EU-Gesetz macht es Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig einfacher, Geräte wie Kühlschränke und Mobiltelefone bei einem Defekt reparieren zu lassen. Das Europäische Parlament beschloss am Dienstag in Straßburg mit großer Mehrheit das sogenannteUnter anderem müssen die Hersteller zahlreicher Geräte auch über die gesetzliche Garantie hinaus Reparaturen anbieten. Unabhängige Werkstätten sollen gestärkt werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich für eine Reparatur direkt an die Hersteller wenden können, auch wenn sie ein Produkt beim Händler gekauft haben. Ersatzteile müssen bereitgehalten und auch an unabhängige Werkstätten verkauft werden. Das Gesetz verbietet den Herstellern zudem, Reparaturen etwa durch bestimmte Software-Einstellungen zu erschweren.Für reparierte Geräte wird die gesetzliche Garantie um ein Jahr verlängert.

Im Europaparlament stimmten 584 Abgeordnete für das Recht auf Reparatur, bei drei Gegenstimmen und 14 Enthaltungen. Der Rat der 27 Mitgliedstaaten muss das Gesetz noch formal absegnen. Nach Schätzungen der EU-Kommission könnten die Menschen in der Europäischen Union jährlich insgesamt rund zwölf Milliarden Euro sparen, wenn sie ihre Geräte anstelle eines Neukaufs reparieren lassen. Das Gesetz soll auch für weniger Elektroschrott sorgen und die CO2-Emissionen senken.

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