Wer mit Gewalt gegen Straßenblockierern:innen vorgeht, muss mit polizeilichen Ermittlungen rechnen. Einen Freibrief für „Notwehr“ gibt es nicht.
Klimaaktivist*innen haben sich am Karlsplatz in München auf die Fahrbahn geklebt Foto: Foto: Lennart Preiss/dpa
Schon jetzt werden Blockierende regelmäßig bedroht, von den Straßen gezerrt oder gar getreten. Anerkannte Rechtsprofessor:innen wie Elisa Hoven und Eric Hilgendorf halten diese Form der Selbsthilfe sogar für rechtmäßig, denn es handele sich um Notwehr gegen rechtswidrige Angriffe auf die Freiheit der Autofahrer:innen.
Die Berliner Linie ist relevant, denn nirgends finden so viele Klimablockaden statt wie in der Hauptstadt. Bis Mitte Februar gab es in Berlin schon über 1.300 Ermittlungsverfahren gegen Blockierende und auch „einige“ Verfahren gegen Autofahrer:innen. In München gab es nach einem Vorfall im Mai 2022 zwei Ermittlungsverfahren. Dort hatten Autofahrer Blockierende von der Straße gezerrt, einer der Männer soll dabei sogar mit einem Schlagstock gedroht haben. Dagegen sind in anderen größeren Städten wie Köln, Frankfurt/M. und Freiburg noch keine Verfahren bekannt.
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