Bei sonnigem Wetter beginnt für viele die Grillsaison. Viele stellen ihren Grill auf dem Balkon, im Garten oder auch im Park auf. Wir erklären, was dabei erlaubt ist und wie man Ärger mit Nachbarn oder der Stadt verhindert.
Bei sonnigem Wetter wollen viele Bewohner wieder draußen ihren Grill anwerfen. Doch Nachbarn könnten sich etwa durch den Geruch gestört fühlen – wie ist die Rechtslage?
Mit dem sonnigen und warmen Wetter startet für viele Balkon- und Terrassenbesitzer die Grillsaison. Nicht jeden Nachbarn mag das freuen – in manchen Fällen kommt esGrillen am Balkon: Rücksichtnahmegebot in Mehrfamilienhäusern Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon, im Hof und im Garten erlaubt. „Es gibt keine gesetzliche Regelung, die besagt, wann und wie oft das Grillen erlaubt ist. Es gibt lediglich Urteile, das sind aber immer Einzelfallentscheidungen“, sagte Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin vom. Allgemein gilt in Mehrfamilienhäusern aber immer das Rücksichtnahmegebot, das besagt, dass jeder Mieter die Belange der Nachbarn berücksichtigen muss, erklärt der Mieterverein.
Alles rund um Haushalts- und Garten-Tipps finden Sie im regelmäßigen Wohnen-Newsletter unseres Partners Merkur.de. Hier anmelden!Wenn das Grillen mit Freunden zu einer Grillparty ausufert, müssen sich Mieter an die örtlichen Lärmschutzverordnungen halten, so zudem der Hinweis seitens des Münchner Mietervereins.
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