Eigentlich gibt es in Berlin acht legale Grillplätze. An allen anderen Orten ist das Grillen strengstens verboten. Aber was bringt ein Verbot, wenn es gar nicht kontrolliert wird?
Eigentlich gibt es in Berlin acht legale Grillplätze. An allen anderen Orten ist das Grillen strengstens verboten. Aber was bringt ein Verbot, wenn es gar nicht kontrolliert wird?dreht, sollte keinesfalls geruchsempfindlich sein. Spiritus verdampft, mischt sich mit dem Geruch von Holzkohle, Grillwürstchen und Steaks. Wer den Park nicht schon hustend betreten hat, der wird ihn mit tränenden Augen verlassen.
Wie kann es sein, dass Parks im Sommer zu überdimensionalen Grillplätzen umfunktioniert werden? Der Geruch ist das eine, hinzu kommen der Müll und Sicherheitsrisiken.sollen die Brandgefahr minimieren, die Grillwütigen im Zaum halten. Trotzdem wird überall fleißig gegrillt, auch in den verbotenen Bereichen. Wieso fühlt sich niemand dafür verantwortlich?Derzeit gibt es in Berlin acht legale Grillplätze in sechs Bezirken.
Und auch beim Thema Bußgeld fällt die Strafe – wenn sie überhaupt verhängt wird – deutlich milder aus: „Das illegale Grillen in Grünanlagen stellt eine Zuwiderhandlung gegen die bestimmungsgemäße Nutzung des Grünanlagengesetzes dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 3000 Euro geahndet werden.“ Das Bezirksamt Mitte behält es sich aber vor, die „Geldbuße für jeden Einzelfall individuell“ festzulegen.
Bereits im April, Mai und Juni wurde in Berlin vielerorts gegrillt. Lässt man den Zeitraum der Europameisterschaft also außen vor, sollte der ein oder andere Grillverstoß geahndet worden sein – oder etwa nicht? Die Antwort des Bezirksamts Mitte: „In diesem Jahr wurden im Ordnungsamt Mitte von Berlin keine Verstöße, die mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet wurden, erfasst.
Ein witterungsbedingtes Grillverbot wurde in Mitte in diesem Jahr noch nicht erlassen. Auf der Website des Hauptstadtportals ist für den Görlitzer Park ein Hinweis vermerkt: „Bitte beachten Sie, dass aufgrund anhaltender Trockenheit seit dem 8. Juni 2023 bis auf Weiteres ein Grillverbot besteht.“ Ob sich die Verantwortlichen im Jahr geirrt oder vergessen haben, den Absatz zu entfernen, bleibt unklar.bereits anrücken, um Brände in Berliner Grünanlagen zu löschen.
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