Angesichts der Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition hat der Linken-Politiker Gysi Kritik geübt.
Im Deutschlandfunk bemängelt er unter anderem , dass die Opposition in der parlamentarischen Beratung zu wenig Zeit gehabt habe. So sei die Abschaffung der Klausel über die drei Direktmandate bis kurz vor der Entscheidung nie im Gespräch gewesen. Die Mehrheit nutze ihre Mehrheit, um zwei Parteien aus dem Bundestag zu verdrängen, meinte Gysi.
Unionsfraktionschef Merz betonte, das neue Wahlrecht verletze die Chancengleichheit der Parteien. So könne es etwa dazu kommen, dass die CSU in Bayern alle Direktmandate gewinne, aber im Bundestag kein Amt antreten könne, wenn sie bundesweit nicht über die Fünf-Prozent-Hürde käme. Das sei verfassungswidrig und rechtsmissbräuchlich von der Koalition.
Vertreter der Ampelkoalition zeigten sich zuversichtlich, dass die Reform vor Gericht Bestand haben werde. Vor dem Bundesverfassungsgericht begann heute die mündliche Verhandlung über die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition. Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Bundestag auf 630 Sitze zu verkleinern. Derzeit sind es 734. Erreicht werden soll dies durch den Verzicht auf Überhang- und Ausgleichsmandate. Gegen die Reform haben unter anderem Politiker von CDU, CSU und der Linken geklagt. Mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet.
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