Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat einen mutmaßlichen Hacker angeklagt, der für mehr als 20 Cyberangriffe auf deutsche Unternehmen verantwortlich sein soll. Der Mann soll der weltweit agierenden Cybercrime-Gruppe „GandCrab“ angehört haben.
Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat einen mutmaßlichen Hacker angeklagt, der für mehr als 20 Cyberangriff e auf deutsche Unternehmen verantwortlich sein soll. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, gehörte der Mann der weltweit agierenden Cybercrime-Gruppe „GandCrab“ an. Nach mehrjährigen internationalen Ermittlungen war der ukrainische Staatsbürger im Juni 2024 in der Slowakei gefasst worden.
Laut Generalstaatsanwaltschaft soll der mutmaßliche „Cybererpresser“ im Jahr 2019 die Daten von 22 deutschen Firmen und Einrichtungen mit Schadsoftware verschlüsselt und Lösegeld für die Freigabe verlangt haben. Unter den Betroffenen waren demnach unter anderem Hersteller von Medizinprodukten sowie das Württembergische Staatstheater. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrug vor. Die Anklage wurde an das Landgericht Stuttgart geleitet, das als Nächstes über die Prozesseröffnung entscheidet. Der wirtschaftliche Gesamtschaden, der durch Hackerangriffe der weltweit agierenden Gruppe „GandCrab“ entstand, soll sich nach Angaben der Ermittler auf geschätzte 100 Millionen Euro belaufen haben. Cyberangriffe bedrohen insbesondere auch die kritische Infrastruktur in Deutschland, zum Beispiel Kliniken, Energie- oder Transportunternehmen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht, haben solche Einrichtungen im vergangenen Jahr deutlich mehr Cybersicherheitsvorfälle gemeldet als in den Jahren zuvor. Demnach gab es 2024 insgesamt 769 solcher Meldungen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – rund 43 Prozent mehr als im Jahr zuvor, als 537 Meldungen das BSI erreichten. In den Jahren 2021 und 2022 waren beim BSI jeweils 385 Meldungen und 475 Meldungen zu Cybersicherheitsvorfällen eingegangen. Betreiber von Anlagen und Einrichtungen, die als kritische Infrastruktur gelten, sind verpflichtet, solche Vorfälle unverzüglich dem BSI zu melden. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort allerdings darauf hin, dass nicht hinter jeder Meldung notwendigerweise ein Cyberangriff steht. Nicht in jedem Fall habe der Betreiber aufklären können, ob dem Cybersicherheitsvorfall ein Angriff oder eine andere Ursache zugrunde lag. Daher sei auch der Anteil von Vorfällen, die auf staatliche Akteure zurückgehen, nicht bekannt
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