Je kleiner das Kind ist, desto eher müssen die Eltern nach ihren Kindern schauen. Generell können wir von der Polizei nur sagen, dass es Sache der Eltern ist, wie lange sie ihre Kinder an Halloween draußen auf der Straße herumlaufen lassen. Geht ein Spaß nach hinten los und entsteht dadurch ein kostspieliger Schaden, wird geprüft, ob die Kinder selbst dafür haftbar gemacht werden können und ob ihre Eltern der Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Wer sicher gehen möchte, das der Spaß nicht unvorhergesehene Folgen hat, begleitet seine Kinder und macht den Halloween-Umzug zum Familienfest, rät Hauptkommissar Drexler. Eltern sollten ihre Kinder über die Grenzen erlaubter Späße aufklären und prüfen, welche Utensilien sie mitnehmen. Farbbomben und Eier sind tabu. Bei Vandalismus drohen den Verursachern Schadenersatzforderungen, weil nach dem vermeintlichen Spaß Fassaden oder Fahrzeuge gereinigt und repariert werden müssen.
"Je kleiner das Kind ist, desto eher müssen die Eltern nach ihren Kinder n schauen. Generell können wir von der Polizei nur sagen, dass es Sache der Eltern ist, wie lange sie ihre Kinder an Halloween draußen auf der Straße herumlaufen lassen", erklärt Hauptkommissar Christian Drexler vom Polizeipräsidium München.
"Beliebte" Streiche, die ein juristisches Nachspiel haben können, sind zum Beispiel das Bewerfen von Häusern mit Eiern, das Herausreißen von Pflanzen und das Beschmieren und Zerkratzen von Autos. Hier liegt der Straftatbestand der Sachbeschädigung vor. Werden beispielsweise Gullydeckel aus Straßen herausgehoben, ist das ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, das kann für die Verursacher teuer werden, hier drohen Geldstrafen.
Dennoch sind viele Versicherer bereit, die Schadensregulierung zu übernehmen, sofern dies vertraglich vereinbart ist. Eltern leisten auch oft freiwillig Entschädigung. Bianca Köse von der BVK betont, zwischen sieben und 18 Jahren hänge die Haftung davon ab, ob die Minderjährigen die nötige Einsicht hatten. Das heißt, ob sie die Folgen ihrer Späße nicht überblicken konnten oder mutwillig Schäden verursacht haben.
Auch wenn die Verursacher von missglückten Halloweenscherzen nicht ermittelt werden können, bekommen Geschädigte unter Umständen entstandene Kosten ersetzt. Eine Wohngebäudeversicherung, die Vandalismus-Schäden umfasst, leistet bei verschmierten Hauswänden oder kaputten Türschlössern, die Kfz-Vollkaskoversicherung, wenn der Autolack zerkratzt wurde., sagt die Sprecherin des Polizeipräsidiums Niederbayern in Straubing.
"Wenn ein Streich nach hinten losgeht, wird das Ganze individuell geklärt, sagt Polizeihauptkommissar Drexler. Der Vorsatz, besonders schaurig oder witzig zu sein, gelte aber auch bei Kindern und Jugendlichen nicht als Freibrief. Deshalb sollten Halloween-Geistertrupps lustig gemeinte Verfolgungsjagden oder überraschende Schockeffekte etwa mit Spielzeugwaffen auf ihren Freundeskreis beschränken.
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