Das BverfG ziehen bei Hartz IV eine klare Linie: Die Richter entschärfen Sanktionen für Langzeitarbeitslose, ohne sich aufs bedingungslose Grundeinkommen einzulassen. Gut so, kommentiert HenrikeRossbach.
Wer in Deutschland Hilfe braucht, muss meist sehr viele Seiten Papier ausfüllen, Nachweise erbringen und seine persönliche Lebenssituation darlegen. Der Staat hat viele Fragen. Eine aber spielt keine Rolle: die Schuldfrage. Es ist egal, warum jemand in Not ist - die Solidargemeinschaft hilft so oder so. In der Grundsicherung wurde dafür jedoch eine Gegenleistung verankert.
Es ist gut, dass in Karlsruhe eine klare Linie gezogen wurde, die der Staat nicht mehr überschreiten darf. Die Grenzziehung der Richter stellt klar, dass niemand, der"Fördern und Fordern" sagt, Überfordern mitmeinen darf. Hinzu kommt, dass die Sinnhaftigkeit besonders rigider Leistungskürzungen ohnehin bezweifelt werden darf.
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