Gerade für Haushalte mit Kindern bringt ein Vollzeitjob mit Mindestlohn nur wenig mehr Einkommen als das Bürgergeld. Das Forschungsinstitut IfW macht Vorschläge für stärkere Arbeitsanreize.
legte im Bundestag den Finger in die Wunde: Mit dem Bürgergeld sorge die Ampelkoalition dafür, „dass Arbeit sich mehr lohnt als zu jedem Zeitpunkt einer CDU-geführten Bundesregierung“, sagte er am Donnerstag in der Generaldebatte.
Und sie hängt stark vom Einzelfall ab, wie neue Berechnungen des Kieler Instituts für Weltwirtschaft zeigen. In vielen Fällen kommen Haushalte, in denen ein Alleinverdiener in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, nur mit aufstockenden Sozialleistungen auf ein höheres Einkommen als Bürgergeld-Empfänger. Aber auch dann ist der Lohnabstand zuweilen so gering, dass es keinen wirksamen Anreiz für einen Vollzeitjob gibt.
Auch bei Haushalten mit verheirateten Partnern und höchstens einem Kind liegt das Nettoarbeitsentgelt plus Kinder- und Wohngeld über dem Bürgergeld. Allerdings ergibt sich – auf die Arbeitsstunde gerechnet – ein Vorteil von maximal rund 90 Cent. Anders sieht es aber in Haushalten mit mindestens zwei Kindern aus. Hier liegt das Bürgergeld – je nach Alter der Kinder – um 54 bis 369 Euro höher.
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