Hartz-IV-Sanktionen: Die Rohrstock-Pädagogik des Kaiserreichs hat sich überlebt

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Der Kölner Armutsforscher Christoph Butterwegge plädiert bei HartzIV für Anreize statt Strafen.

Doch dieser Plan ging nie auf: Die pauschalierten Regelsätze des ALG II, die inzwischen Regelbedarfe heißen, reichen nicht aus, um in Würde leben, sich gesund ernähren und ordentlich kleiden zu können.

Hinzu kommen die Vielzahl harter Bedingungen, die ALG-II-Bezieher erfüllen müssen: Das sogenannte Schonvermögen wurde verringert: Langzeiterwerbslose müssen selbst eine der Altersvorsorge dienende Kapitallebensversicherung und/oder eine selbstgenutzte Immobilie veräußern, bevor sie ALG II erhalten können.

darauf, muss eine medizinisch-technische Assistentin im Getränkemarkt und ein Ingenieur als Pförtner arbeiten.Inzwischen hat die Arbeitsmarktreform der einzigen rot-grünen Koalition auf Bundesebene nicht weniger als zehn Novellierungen hinter sich. Zweimal musste das Verfassungsgericht über die Regelsätze urteilen.

Infolgedessen dürften sie eigentlich nicht durch Sanktionen darunter abgesenkt werden. Denn die Menschenwürde ist handlungsleitender Maßstab in einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Und selbst eine geringe Kürzung der Regelleistung stürzt die Hilfebedürftigen in Armut – sei es, dass sie selbst ihren notwendigsten Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten, oder sei es, dass sie nicht mehr am sozialen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen können.

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