Haushaltsnahe Aufwendungen erst nach Einzug absetzbar

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Ob Gartenarbeit oder Putzhilfe: Wer im eigenen Haushalt professionelle Unterstützung bekommt, kann Teile der anfallenden Kosten von der Steuer absetzen. Unter bestimmten Bedingungen jedenfalls.

Ob Gartenarbeit oder Putzhilfe: Wer im eigenen Haushalt professionelle Unterstützung bekommt, kann Teile der anfallenden Kosten von der Steuer absetzen. Unter bestimmten Bedingungen jedenfalls.Ob im Garten oder im Haus: Um Kosten für Umgestaltungen steuerlich geltend machen zu können, müssen Sie bereits in dem Haushalt wohnen.Gerade im Frühjahr ist im Garten viel zu tun. Wer die Arbeiten nicht selbst verrichten kann oder will, beauftragt dafür gerne Profis.

Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler rät daher, insbesondere Neubauten zügig zu beziehen und möglicherweise anfallende Gartenarbeiten erst nach der Fertigstellung der Immobilie ausführen zu lassen. Dafür muss das Haus aber schon bewohnbar, die wesentlichen Rohbauarbeiten abgeschlossen sein. „Ein Gebäude gilt noch nicht als fertiggestellt, wenn Türen, Fußböden und Innenputz fehlen“, sagt Karbe-Geßler.

Lassen Sie in Ihrem Garten Unkraut jäten, die Hecke schneiden oder den Rasen mähen, sind das keine Handwerkerleistungen, sondern haushaltsnahe Dienstleistungen. Auch hier können Sie 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen - die Grenze liegt bei 4000 Euro. Wichtig ist, dass Steuerzahler für die Arbeiten eine entsprechende Rechnung zu den Arbeiten vorweisen können und die Forderung per Überweisung bezahlt haben. Barzahlungen berücksichtigen Finanzämter nicht.

Übrigens: Nicht nur für die Absetzbarkeit von Gartenarbeiten wird vorausgesetzt, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die zugehörige Immobilie schon bewohnen. Diese Bedingung gilt grundsätzlich für sämtliche haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

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