Das Heizungsgesetz schreibt einen 65-Prozent-Anteil erneuerbarer Energien bei neuen Anlagen vor. Droht tatsächlich eine hohe Geldstrafe, wenn man das ignoriert?
bekannt, tritt am 1. Januar 2024 in Kraft – und neben jener nach den Fristen für den Heizungstausch stellt sich auch die Frage: Wie und ob überhaupt werde ich bestraft, wenn ich danach etwa eine neue Gasheizung installiere oder grundsätzlich gegen das Gesetz verstoße? Immerhin wäre das eine Ordnungswidrigkeit.
Wen diese Ausnahmen nicht betreffen und wer dennoch seine fossile Heizung aus dem Bestand nach der Übergangsfrist weiterlaufen lässt, dem drohen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro. Doch wer soll das alles kontrollieren, um schließlich bei Nichteinhaltung entsprechende Strafen zu verhängen, und wann kommt die Strafe dann final auf den Haushalt zu?, Susanne Ungrad, auf Anfrage. Zuvor werde aber immer erst mal eine Frist zu Umsetzung gesetzt werden.
Von Ordnungswidrigkeit ist zum einen die Rede, wenn das neu zu errichtende Gebäude nicht gemäß der Gesetzesvorgaben errichtet wird. Neue Wohn- und Nichtwohngebäude dürfen nur den 0,75-fachen Jahresprimärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung eines Referenzgebäudes aufweisen, das auf zwei Seiten in der Anlage ausgewiesen ist. Ausgehend davon liegt der Gesamtenergiebedarf bei 55 Prozent .
Auch für die Einrichtung der Zentralheizung gibt es spezifische Vorgaben. Wird eine Zentralheizung in ein Gebäude eingebaut, muss der Bauherr oder Eigentümer darauf achten, die Zentralheizung mit zentralen selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe auszustatten.
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