In Chatgruppen tauschten Polizisten unter anderem rassistische Inhalte aus. Das OLG Frankfurt sieht darin aber keine strafbaren Handlungen - weil ein wesentliches Tatbestandsmerkmal fehlt.
Frankfurt/Main - Im Fall einer Polizisten-Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten hat das Oberlandesgericht Frankfurt eine Entscheidung gegen ein Gerichtsverfahren bestätigt. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte Beschwerde eingelegt, nachdem das Landgericht kein Hauptverfahren eröffnen wollte. Das OLG teilte mit, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen die Beschuldigten vorliege, die zum Zeitpunkt der Chats überwiegend Polizisten waren.
Den Beschuldigten wurde zur Last gelegt, in der Zeit von Herbst 2014 bis Herbst 2018 in verschiedenen Chatgruppen Bilder und Videos mit verbotenem Inhalt verbreitet zu haben. Dabei soll es sich überwiegend um Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie volksverhetzende Inhalte gehandelt haben. Fünf der insgesamt sechs Beschuldigten waren zu dieser Zeit Polizeibeamte.Auch die Chatgruppe "Itiotentreff" war Teil der Ermittlungen.
Nach früheren Angaben wurden unter anderem Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuze und weitere nationalsozialistische Symbole sowie Verharmlosungen des Holocaust geteilt.
Gericht Kein Prozess Polizisten-Chats
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