Die Entlassung der ehemaligen Staatssekretärin Lamia Messari-Becker schlug in der hessischen Landespolitik hohe Wellen. Sie selbst wehrte sich juristisch dagegen. Nun hat ein Gericht entschieden.
Die Entlassung der ehemaligen Staatssekretärin Lamia Messari-Becker schlug in der hessischen Landespolitik hohe Wellen. Sie selbst wehrte sich juristisch dagegen. Nun hat ein Gericht entschieden.
Wiesbaden - Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hat den Eilantrag der ehemaligen Staatssekretärin Lamia Messari-Becker gegen ihren Rauswurf aus dem hessischen Wirtschaftsministerium abgelehnt. Die Versetzung von Messari-Becker in den einstweiligen Ruhestand stelle sich nach den im Eilverfahren zugrunde zu legenden Maßstäben als offensichtlich rechtmäßig dar, teilte das Gericht mit. Sie selbst kann Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.
Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori hatte sich von der parteilosen Bauphysik-Professorin im Juli laut eigener Pressemitteilung wegen eines außerdienstlichen "Fehlverhaltens" getrennt ohne bislang öffentlich einen konkreten Grund dafür anzugeben. Kritikern zufolge beschädigte er so unfair ihren Ruf. Messari-Becker hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und sich juristisch dagegen gewehrt.Der Rauswurf schlug in der Landespolitik hohe Wellen.
Von dem angeblichen "Fehlverhalten" hatte sich auch die Staatskanzlei von CDU-Ministerpräsident Boris Rhein distanziert: Diesen Begriff habe sie sich nie zu eigen gemacht. Staatssekretäre können auch ohne Angaben von Gründen von ihren Ministern entlassen werden - unter Verweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis.
Ein sachlicher Grund für diese Entscheidung sei gegeben. So habe Mansoori mitgeteilt, dass ihm "aufgrund eines nicht hinnehmbaren Fehlverhaltens im außerdienstlichen Kontext" eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich gewesen sei und zudem "in verschiedenen Zusammenhängen unüberbrückbare Differenzen zutage getreten" seien.
Geschasste Staatssekretärin Gericht Rauswurf
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