Hessen: Landtag uneins bei Klage für höheren Rundfunkbeitrag

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Steigt der Rundfunkbeitrag von 18,36 auf 18,94 Euro? Die Länder haben noch nichts entschieden. ARD und ZDF klagen. Was sagen die Fraktionen im hessischen Landtag dazu?

Steigt der Rundfunkbeitrag von 18,36 auf 18,94 Euro? Die Länder haben noch nichts entschieden. ARD und ZDF klagen. Was sagen die Fraktionen im hessischen Landtag dazu?

Wiesbaden - Mehr oder weniger Geld für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Die jüngste Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist im hessischen Landtag auf ein geteiltes Echo gestoßen. Der CDU-Abgeordnete Dirk Bamberger sagte, die Klage komme "eher zur Unzeit" und torpediere die laufenden "fruchtbaren Verhandlungen" der Ministerpräsidenten. Es sei aber das gute Recht von ARD und ZFD zu klagen.

Auch die SPD-Parlamentarierin Esther Kalveram sprach vom guten Recht zu klagen. Ihre Fraktion unterstütze die schwarz-rote Landesregierung bei den Bemühungen, "zu einer Verständigung der Länder über eine ausgewogene Regelung für die künftige Finanzierung zu gelangen, damit eine solche juristische Auseinandersetzung künftig nicht mehr notwendig wird".

Grünen-Fraktionschef Mathias Wagner wiederum betonte mit Blick auf die Klage von ARD und ZDF: "Die Zukunft des Hessischen Rundfunks und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt ist gefährdet. Ein Teil der Ministerpräsidenten will den Sendern die dringend notwendige Erhöhung der Rundfunkbeiträge für 2025 ebenso verweigern wie eine dauerhafte Finanzierungsperspektive.

Die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF richtet sich dagegen, dass die Bundesländer bislang keinen Beschluss zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags gefasst haben und damit eine fristgerechte Anhebung zum 1. Januar 2025 als nicht mehr möglich gilt. Die Ministerpräsidenten wollen bei ihrem Treffen Mitte Dezember erneut beraten. ARD und ZDF erhöhen mit der Verfassungsbeschwerde den Druck.

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