Kritik am Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Sender rechtfertigt nicht die Verweigerung des Rundfunkbeitrags. Das Verwaltungsgericht Freiburg wies...
Kritik am Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Sender rechtfertigt nicht die Verweigerung des Rundfunkbeitrags. Das Verwaltungsgericht Freiburg wies mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Klage gegen einen Gebührenbescheid des Südwestrundfunks ab. Die Entscheidung ist auch für zahlreiche ähnliche Klagen bedeutsam, die bei dem Gericht derzeit noch anhängig sind.
Die Klägerin hatte sowohl ihren erfolglosen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid als auch ihre Klage mit aus dem Internet heruntergeladenen Mustertexten begründet. In dem 200 Seiten langen Text führt sie im Wesentlichen an, der öffentlich-rechtlich Rundfunk verfehle aufgrund struktureller und systematischer Missstände seinen öffentlich-rechtlichen Programmauftrag.
Die Klägerin habe lediglich punktuelle, vereinzelte Mängel des Programms vorgetragen. Das Gericht sieht demnach auch rechtlich keine Veranlassung dafür, das Verfahren auszusetzen. Da es von der Verfassungsmäßigkeit der Beitragserhebung überzeugt sei, komme eine Vorlage beimnicht in Betracht. Es gebe zudem keine Anhaltspunkte dafür, dass das Bundesverwaltungsgericht im Sinn der Klägerin entscheiden würde. Die Klägerin verzichtete auf Rechtsmittel.
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