Privathaushalte in Bayern, die im Frühjahr Hochwasserschäden erlitten haben, können noch bis Samstag, 31. August, die Soforthilfe des Freistaats beantragen. Für andere Hochwasser-Hilfen laufen die Fristen aber noch länger.
Betroffene können seither Soforthilfe beim Freistaat beantragen. Das geht noch bis diesen Samstag, dann endet die Antragsfrist. Die Anträge müssen an die Landratsämter geschickt werden, in kreisfreien Städten wie Regensburg, Straubing und Passau an die Rathäuser. Das geht auch per E-Mail. Die Antragsformulare sind im Internet zu finden, in der Regel auf den Homepages der Landkreise und Städte., ist für Nichtversicherte nur die Hälfte möglich.
Im schwäbischen Landkreis Günzburg beispielsweise haben rund 2.500 Haushalte die Soforthilfe des Freistaats beantragt. Laut Landratsamt wurden bislang mehr als sieben Millionen Euro ausgezahlt.Ist die Existenz gefährdet, besteht für Privathaushalte auch die Möglichkeit für Finanzhilfen aus dem Härtefonds. Das zu beantragen geht noch bis Ende Oktober.
Womöglich hätten einige von der Soforthilfe bislang nichts mitbekommen, außerdem reichten 5.000 Euro meistens nicht aus – oder gar 2.500 Euro für Nichtversicherte. Die Caritas sei daher weiter für Betroffene da, versichert Raffalt auf BR-Anfrage. "Es sind Spendengelder vorhanden, welche natürlich verteilt werden sollen", betont er für seinen Verband.
Im Caritas-Diözesanverband Regensburg gibt es für Geschädigte des Hochwassers zwei Anlaufstellen: in Regensburg und Kelheim. Hier wurden extra zwei befristete Personalstellen geschaffen. Bei den Beraterinnen kann man die Soforthilfe der Caritas beantragen, sie helfen aber auch bei Anträgen für staatliche Gelder und vermitteln bei Bedarf zu anderen Caritas-Fachdiensten.
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