Der Freistaat versucht mit hohen Strafen, den Cannabiskonsum einzuschränken. Der vom Gesundheitsministerium erarbeitete Bußgeldkatalog kommt aber bisher kaum zum Einsatz.
Der Freistaat versucht mit hohen Strafen, den Cannabiskonsum einzuschränken. Der vom Gesundheitsministerium erarbeitete Bußgeldkatalog kommt aber bisher kaum zum Einsatz.
Nachdem die Berliner Ampel-Regierung die Teil-Legalisierung von Cannabis durchgesetzt hatte, auch gegen den Widerstand Bayerns, erarbeitete der Freistaat einen Bußgeldkatalog für die vom Bund festgelegten Ordnungswidrigkeiten. Bayerns Gesundheitsministerium legte darin hohe Bußgelder fest. Wer in Fußgängerzonen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr Cannabis konsumiert, muss beispielsweise mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen.
Ähnlich äußerte sich die Gewerkschaft der Polizei in Bayern. Besonders die Abstandsregularien zu Kinder- und Jugendeinrichtungen seien von der Bundesregierung nicht durchdacht, kritisierte der Landesvorsitzende Florian Leitner. Diese seien schlichtweg nicht zu kontrollieren und gingen an der Realität des Polizeialltags vorbei.
Weil das Innenministerium nach der Teil-Legalisierung „mit einem erheblichen Anstieg der Fahrten unter Drogeneinfluss“ rechnen müsse, werde die Polizei in Bayern bei Verkehrskontrollen verstärkt auf Drogeneinfluss achten, sagte der Ministeriumssprecher. Dazu seien auch Schwerpunktkontrollen vorgesehen.
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