Jens Lehmann kritisiert bayerische Justiz nach Trunkenheitsfahrt-Strafbefehl

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Jens Lehmann kritisiert bayerische Justiz nach Trunkenheitsfahrt-Strafbefehl
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Ex-Fußballtorwart Jens Lehmann wehrt sich gegen den Strafbefehl wegen Trunkenheit am Steuer während des Oktoberfestes. Er kritisiert die bayerische Justiz für die Veröffentlichung des Strafbefehls vor Einspruchsmöglichkeit und die Weitergabe an die Medien.

Der ehemalige Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann wurde mutmaßlich im vergangenen Jahr während des Oktoberfest es mit zu viel Alkohol am Steuer erwischt. Die Polizei hatte den 55-Jährigen mit 0,7 Promille am Steuer erwischt. Die Staatsanwaltschaft München I beantragte beim Gericht eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Lehmann hat gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Der nächste Schritt sei nun im Regelfall die Terminierung einer Hauptverhandlung.

Lehmann äußerte sich auf seinem X-Account und kritisierte die bayerischen Ermittlungsbehörden für die Veröffentlichung des Strafbefehls, bevor er die Möglichkeit hatte, Einspruch einzulegen. Er sieht dies als Verletzung seines Persönlichkeitsrechts an. Lehmann räumte ein, einen Fehler begangen zu haben, als er mit 0,7 Promille Auto fuhr. Die Strafe, die er dafür akzeptiert, umfasst einen Monat ohne Führerschein und eine Geldstrafe von 528 Euro. Dies sei aber nicht das Problem. Lehmann kritisierte scharf, dass die bayerische Justiz die Ordnungswidrigkeit derweil an die 'Bild'-Zeitung weitergegeben und Zeitungsinterviews gegeben habe.Der Ex-Fußballnationalkeeper war im vergangenen Jahr auch wegen Sachbeschädigung mit einer Kettensäge auf einem Nachbargrundstück rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Gesamtgeldstrafe, die das Gericht mit dem Strafbefehl gebildet hat, beträgt mehr als 90 Tagessätze. Die genaue Zahl und die Höhe der Tagessätze wollte eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde nicht nennen

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