Ein Waldbesitzer will für Sicherheit sorgen und holzt seine Bäume ab. Doch im Landschaftsschutzgebiet ist das nicht ohne Weiteres erlaubt.
Bielefeld . Mitten im Landschaftsschutzgebiet „ Bielefeld er Osning“ hat ein Waldbesitzer seine Bäume gefällt. Doch das durfte er gar nicht ohne Weiteres. Das Umweltamt der Stadt entdeckte die gerodete Fläche und verpflichtete den Besitzer der Flurstücke daraufhin, als Ersatz für die verloren gegangene Baumsubstanz 48 neue Bäume und eine Hecke neu zu pflanzen. Das traf auf nicht viel Verständnis.
Das Gericht kam zu dem Entschluss, dass die Leistungsfähigkeit des Naturraums durch die Rodung unzulässig beeinträchtigt worden ist. Auch die – nicht mehr nachvollziehbare – Behauptung des Klägers, dass einige der Bäume nicht mehr standfest waren und aus Sicherheitsgründen hätten gefällt werden müssen, hätte vorher geprüft werden müssen. Auch dies sei nicht passiert.
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