Wikileaks-Gründer Julian Assange (52) darf Berufung gegen seine drohende Auslieferung an die USA einlegen. Das entschied der Londoner High Court am Montag.
Wikileaks-Gründer Julian Assange darf Berufung gegen seine drohende Auslieferung an die USA einlegen. Der Londoner High Court gab dem Berufungsantrag des gebürtigen Australiers am Montag teilweise statt. Eine unmittelbare Überstellung des 52-Jährigen an die USA ist damit zunächst abgewendet.
Zuvor hatten Assanges Anwälte die Richter in einer knapp zweistündigen Anhörung davon überzeugt, dass der Australier seine Argumente in einem vollen Berufungsverfahren darlegen darf.in den USA als ausländischer Staatsbürger auf das Recht der Meinungsfreiheit berufen kann. Die Richter hatten die Entscheidung Ende März zunächst vertagt und Zusicherungen aus den USA gefordert. Diese überzeugten das Gericht jedoch zunächst nicht.
Assanges Frau Stella hatte die Befürchtung geäußert, er könne bei einer Ablehnung seines Berufungsantrags unverzüglich in ein Flugzeug RichtungHoffen auf politische Lösung Neben dem nun anstehenden Berufungsverfahren dürften Assanges Unterstützer ihre Hoffnungen vor allem auf eine politische Lösung setzen. Die australische Regierung setzt sich inzwischen für eine Freilassung ihres Staatsbürgers ein. Erst kürzlich verabschiedete das australische Parlament einen Beschluss, in dem die USA und Großbritannien aufgerufen wurden, die Strafverfolgung Assanges zu beenden.
Etwas Hoffnung weckte US-Präsident Joe Biden kürzlich. Der sagte auf die Frage, ob die USA ein australisches Ersuchen prüfen wollten, die Strafverfolgung gegen Assange einzustellen: „Wir erwägen das.“ Albanese nannte die Äußerung „ermutigend“.
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