Das Bundesverfassungsgericht hat das Ausliefern einer Person aus der linken Szene an Ungarn untersagt - doch die Entscheidung kam zu spät. Der Vorgang sorgt für heftige Kritik.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Ausliefern einer Person aus der linken Szene an Ungarn untersagt - doch die Entscheidung kam zu spät. Der Vorgang sorgt für heftige Kritik.In dem Verfahren geht es um eine 23-jährige in Jena geborene Person, die sich selbst als non-binär bezeichnet - sie ist in der linken Szene als "Maja" bekannt. Lautwerfen die ungarischen Behörden "Maja" vor, seit 2017 Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein.
Mit einem Eilantrag in Karlsruhe versuchte der Anwalt von "Maja" die Auslieferung zu stoppen. Dieser sei am Freitag um 7.38 Uhr beim Gericht eingegangen, hieß es in der Gerichtsmitteilung. Demnach untersagten die Verfassungsrichter um 10.50 Uhr die Auslieferung. Da war "Maja" laut Generalstaatsanwaltschaft aber bereits an Ungarn übergeben. Das Gericht sei per E-Mail um 11.
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