Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Wunschkandidatin von Justizminister Benjamin Limbach darf vorläufig doch nicht Präsidentin am Oberverwaltungsgericht werden. Einer der unterlegenen Kandidaten im Rennen um den Posten hat mit seiner Beschwerde recht, zumindest zum Teil.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Wunschkandidatin von Justizminister Benjamin Limbach darf vorläufig doch nicht Präsidentin am Oberverwaltungsgericht werden. Einer der unterlegenen Kandidaten im Rennen um den Posten hat mit seiner Beschwerde recht, zumindest zum Teil.die Argumente des Beschwerde führers nicht genug gewürdigt hat. Der Fall geht damit erneut an Münster zurück, es muss neu entschieden werden.
Der Kläger, dessen Verfassungsbeschwerde nun teilweise erfolgreich war, ist selbst ein Bundesrichter. Vor dem Oberverwaltungsgericht hatte er geltend gemacht, die Auswahlentscheidung durch Justizminister Limbach sei „im Wege einer politischen Vorfestlegung zugunsten der Mitbewerberin aufgrund deren Geschlechts getroffen worden“, fasste das Verfassungsgericht die Ausgangslage zusammen.
Werde so etwas vorgetragen, „muss das Gericht diese Umstände zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes aufklären und würdigen. Dem ist das Oberverwaltungsgericht hier nicht hinreichend nachgekommen“, so das Verfassungsgericht. Es habe mit einer „nicht tragfähigen Begründung“ angenommen, es gebe keinen tauglichen Ansatzpunkt, um anzunehmen, dass der Minister voreingenommen sei.
Der Beschluss der letzten Instanz werde aufgehoben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. „Dieses wird zu klären haben, ob tatsächlich eine unzulässige Vorfestlegung des Ministers gegeben war“, hieß es vom Verfassungsgericht.Andere Aspekte der Verfassungsbeschwerde, die sich um weitere angebliche Mängel des Auswahlverfahrens und die Begründung der Bewerberauswahl drehten, wies das Verfassungsgericht ab.
Der Fall beschäftigt die Justiz schon lange. Zunächst hatten zwei Verwaltungsgerichte die geplante Stellenbesetzung nach Klagen von unterlegenen Bewerbern die Stellenbesetzung gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht gab zuletzt dem Land NRW Recht. Der Präsidentinnenposten ist mittlerweile seit rund drei Jahren unbesetzt. Derzeit läuft neben der juristischen Bearbeitung ein Parlamentarischer, der die Vorgänge rund um die Stellenvergabe aufklären soll.
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