Eigentlich war es „nur“ ein leichter Zusammenstoß auf einem Supermarktparkplatz in Kaarst. Für eine Frau aus Bonn endete dieser Unfall mit einem Strafverfahren.
Eigentlich war es „nur“ ein leichter Zusammenstoß auf einem Supermarktparkplatz in Kaarst . Für eine Frau aus Bonn endete dieser Unfall mit einem Strafverfahren ., stieß beim Ausparken gegen den stehenden Pkw eines 18-jährigen Neussers. Somit ist die Bonn erin Verursacherin des Unfalls und verpflichtet, ihrer Versicherung den Schaden zu melden. Die beiden vereinbarten nach ersten Erkenntnissen ein weiteres Treffen bezüglich des Austausches ihrer Daten.
Da die Unfallverursacherin zum vereinbarten Zeitpunkt nicht kam, suchte der Neusser eine Polizeiwache auf. Während der Anzeigenerstattung meldete sich die Bonnerin dann telefonisch und ein erneutes Treffen wurde in der Nähe der Polizeiwache Kaarst vereinbart. Dabei stellte sich heraus, warum die Bonnerin zunächst keine polizeiliche Unfallaufnahme wünschte.
Sie muss sich nun in einem Strafverfahren unter anderem wegen Verkehrsunfallflucht, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten.
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