Wegweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin: Das Kanzleramt muss Protokolle des Corona-Expertenrats offenlegen. Darin geht es vor allem um die Wirksamkeit der Impfstoffe.
: Das Kanzleramt muss Protokolle von Beratungen des Corona-Expertenrats offenlegen, in denen es unter anderem um die Wirksamkeit der Impfstoffe geht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag entschieden.
Geklagt hatte ein Arzt aus Frankfurt, er begehrte "Zugang zu den Protokollen des Expertenrats der Bundesregierung zur Begleitung der Covid 19-Pandemie", wie ein Gerichtssprecher ZDFheute bestätigt. Bezüglich der Passagen zu Impfstoffen heißt es: Hier hat das Gericht das Kanzleramt voll verurteilt, darüber Auskunft zu erteilen beziehungsweise Schwärzungen aufzuheben.Schulschließungen, Impfpflicht, Ausgangssperren - war das verhältnismäßig? Die Politik diskutiert über die Aufarbeitung und Konsequenzen aus der Corona-Pandemie.Das bedeutet: Das Kanzleramt muss veröffentlichen, wie die Expertinnen und Experten damals über die Wirksamkeit der Impfstoffe diskutiert haben.
Der Corona-Expertenrat hat die Bundesregierung zwischen Dezember 2021 und April 2023 beraten. In ihm waren unter anderem die Virologen
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