Die Karlsruher Verfassungsrichter könnten am Dienstag Teile der Wahlrechtsreform der Ampel beanstanden. In der Koalition bereitet man sich darauf schon vor.
Die Verfassungsrichter könnten am Dienstag Teile der Wahlrechtsreform der Ampel beanstanden. In der Koalition bereitet man sich darauf schon vor.mit zu vielen Sitzen moniert. Das will die Ampel ändern. Der Kern ihrer Reform sieht vor, die Anzahl der Abgeordneten bei 630 zu deckeln – das wären rund 100 weniger als derzeit.
Künftig soll allein das Zweitstimmenergebnis über die Sitze einer Partei im Bundestag entscheiden – was aber dazu führen könnte, dass manche Kandidaten nicht in den Bundestag einziehen, obwohl sie die meisten Stimmen in ihrem Wahlkreis erhalten haben.Gleichzeitig hat die Ampel die sogenannte Grundmandatsklausel abgeschafft.
Das jedoch ist recht unwahrscheinlich. Ein entsprechendes Urteil aus Karlsruhe wäre ein tiefer Eingriff in die Gesetzgebung, der den Bundestag wohl weiter fragmentieren und allerhand Fragen aufwerfen würde. Nicht zuletzt, was das für Landtagswahlen bedeuten würde. Dort gilt auch die Fünf-Prozent-Hürde. Dass die Ampel aus eigenem Antrieb, also ohne Vorgabe aus Karlsruhe, diesen Weg wählt, kann daher als ebenso unwahrscheinlich gelten.
Eine Listenverbindung ist ein Bündnis mehrerer Parteien, die sich gemeinsam zur Wahl stellen. Ihr wird entsprechend ihrem Ergebnis eine Anzahl von Mandaten zugewiesen, die intern nach dem Stimmenanteil der jeweiligen Partei verteilt werden. Die CSU tritt nur in Bayern an, die CDU nur in den anderen Bundesländern.
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