Autokennzeichen in Köln sind ein sensibles Thema. Während die Stadt einige Kennzeichen mit Bezug zur NS-Zeit verbietet, sind andere, wie K-ZA, erlaubt. Dies führt zu kontroversen Diskussionen, insbesondere im Umfeld des 80. Jahrestages der Befreiung von Auschwitz.
In Köln gibt es klare Regeln für die Nummernschilder von Autos, aber nicht alles, was auf den ersten Blick negativ wirken mag, ist verboten. Die Erinnerung an die NS-Zeit ist in Deutschland aktuell besonders präsent, da das Ende des Zweiten Weltkriegs im Wahljahr 2025 sein 80. Jubiläum feiert. Am 27. Januar 2025 jährt sich der Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz zum 80. Mal, an dem 1,1 Millionen Menschen, hauptsächlich Jüdinnen und Juden, ermordet wurden.
In Köln wurden einige negative Emotionen im Zusammenhang mit der Bezeichnung KZ und deren Bezug zur Gegenwart beobachtet. So meldete sich Leser Florian O. bei der EXPRESS.de-Redaktion und äußerte seinen Ärger über ein Detail im Straßenverkehr. „Heute ist der 80. Jahrestag der Auschwitz-Befreiung“, schrieb er am Montag. „Ich bin schon lange entsetzt, wie die Stadt Köln Autokennzeichen mit K-ZA, K-ZD etc. vergeben kann. Da macht sich keiner Gedanken drüber.“ Die Autokennzeichen sind tatsächlich ein sensibles Thema. Im August 2024 berichtete EXPRESS.de über die sieben verbotenen Kennzeichen in der Stadt (siehe Bildergalerie unten). Die meisten (u.a. K-HJ oder K-Z) sind in der Tat vermeintliche Hinweise auf die NS-Zeit und deshalb nicht erlaubt. Aber, wie ein Sprecher der Stadt Köln gegenüber EXPRESS.de erklärte, gilt dies nur für die exakten verbotenen Buchstabenfolgen. „K-ZA“ wird beispielsweise nicht als NS-Anspielung gewertet, „K-Z“ aber schon. Neben den verbotenen Kombinationen haben normale Bürgerinnen und Bürger auch keinen Zugriff auf andere Kennzeichen. Die Kennzeichen K-TX 1 bis K-TX 9999 werden nur für Taxen ausgegeben; die Kennzeichen K-LN 1 bis K-LN 9999 sind für Fahrzeuge der Stadtverwaltung Köln vorgesehen. Auch andere Abkürzungen sind umstritten, es gibt aber keine konkrete Rechtsprechung. Beispielsweise ist in Köln das Kennzeichen K-KK erlaubt, obwohl es für einige Menschen einen Hinweis auf den Ku-Klux-Klan, einen rassistischen und gewalttätigen Geheimbund in den USA, darstellt
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